Alle Aufträge werden gemäss den Allgemeinen Bestimmungen des Nordischen Spediteurverbands (NSAB 2000) ausgefährt, die die Haftung des Spediteurs bei Verlust, Minderung/Wertminderung oder Beschädigung von Gütern auf SZR 8,33 je kg beschränken. Bei Verzögerungen gilt als Höchstgrenze die Höhe der Fracht. Je Auftrag gilt eine Höchstgrenze von SZR 50.000 für die Haftung des Spediteurs. Bei einer Lagerung beschränkt sich die Gesamthaftung des Spediteurs für Schäden je Schadensfall auf SZR 500.000 (§ 27). Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Ansprüche gegen den Spediteur in 12 Monaten verjähren (§ 30) und dass sich das Pfandrecht sowohl auf gegenwärtige als auch auf frühere Ansprüche erstreckt (§ 14). Ansprüche auf Fracht etc. sind unbeschadet der Lieferbedingungen des Handelsvertrags zu befriedigen (§ 10).